Home
  Gründe für eine Stiftung
  Beispiele für ein
    Stiftungsmotiv
  Förderzwecke
    für eine Stiftung
  Das Gründungskapital
  Häufige Fragen
    zur Stiftung
  Unsere Leistungen
  Spezielle Leistungen
    für Unternehmer
  Unsere Leistungen
    für Banken
  Varianten der
    Vermögensübertragungen
  Häufige Situationen
  Ihr Team rund um die
    Vermögensnachfolge
  Kontakt
  Impressum
     
Varianten der Vermögensübertragungen
 
 
Die Schenkung zu Lebzeiten:
 
Hierbei profitieren Sie von entsprechenden Freibeträgen. Gleichzeitig existieren Möglichkeiten, das
Nutzungsrecht auf Lebzeiten zu sichern.
 
 
Verfügungen nach Lebzeit (generell):
 
Wichtig ist, dass diese Regelungen den Formerfordernissen entsprechen. So ist ein Testament komplett
handschriftlich zu verfassen. Beim Notar reicht die beglaubigte Unterschrift. Besonderheiten gibt es beim
Gemeinschaftstestament. Auch die Verwahrung des Testaments ist ein wichtiger Punkt. Hier stehen die
Kosten gegen eine Nichtauffindbarkeit im Bedarfsfall. Was ist bei Änderungen des Testaments zu beachten?
Was kostet die Beratung durch einen Notar? Werden wieder die gleichen Gebühren beim Notar fällig, wenn
ich nur eine Änderung wünsche? Brauche ich einen Notar oder einen Rechtsanwalt?
 
 
Das Unternehmertestament (speziell):
 
Hier können Sie nicht nur regeln, wer später einmal Eigentümer der Firma wird, sondern auch entsprechende
Auflagen vereinbaren. Wie soll die Firma weitergeführt werden? Auch Vorgaben können gemacht werden:
Wer bestätigt den Wert der Firma, falls es zu Streitigkeiten kommt? Vor allem sind gestalterische Fragen zu
klären: Wie ist die Regelung zu treffen, dass das Vormundschaftsgericht vermieden wird? Und vieles mehr.
 
 
Eine Mischung aus Schenkung und späterer Erbschaft:
 
Aufgrund der steuerlichen Gegebenheiten stellt diese Form einen sinnvollen Weg dar, Freibeträge optimal zu
nutzen. Wichtig ist bei der Betrachtung, dass der steuerliche Aspekt nicht überbetont wird. Immer wieder gilt
es einen gesunden Kompromiss zu finden. Entscheidend ist, dass Sie wissen, was Sie wollen. Dann geht es
um die sinnvollste Konstruktion.
 
 
Die Testamentsvollstreckung:
 
Diese bietet sich an, wenn Sie befürchten, dass die Erben das Vermögen verschwenden. So kann der
Lebensunterhalt für die Erben gesichert werden und ein möglicher Überschuss in eine Stiftung eingebracht
werden.
Die Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn Sie befürchten, dass die Erben das Erbe nicht wie von Ihnen
gewünscht - z.B. für die Ausbildung der Enkel - einsetzen.
Die Testamentsverwaltung ist ideal, wenn die Erben noch nicht volljährig sind.
Die Testamentsverwaltung ist die beste Lösung, wenn Sie den Einfluss der Erben auf das Vermögen
begrenzen möchten.
Die Testamentsverwaltung ist eine günstige Lösung, um das Familienvermögen zu erhalten.
 
 
Die Stiftung zu Lebzeiten:
 
Hier können Sie bereits zu Lebzeiten Gutes tun und, wenn es Ihren Ruhestand bereichert, auch persönlich
mitwirken. Die Stiftung zu Lebzeiten kann durch eine Nachstiftung z.B. im Todesfall aufgestockt werden.
 
 
Die Stiftung im Todesfall:
 
Die Stiftung wird entsprechend Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen nach Ihrem Tode errichtet
und geführt. Damit leben Ihre Werte weiter und auf Wunsch auch Ihr Name.
 
 
Die Familienstiftung
 
Durch die Familienstiftung wird das Familienvermögen oder auch das Firmenvermögen vor einer
Aufsplitterung und Zergliederung geschützt. Hier bestehen in der Regel keine steuerlichen und auch keine
gemeinnützigen Motive.
 
 
 
Der Entwurf der Stiftungssatzung ist von entscheidender Bedeutung, da es schwierig ist, diese später wieder
zu ändern. Dies gilt nicht nur für die gemeinnützige Stiftung. Es sollten zumindest die voraussichtlichen
Eventualitäten berücksichtigt werden. Die Stiftung von Alfred Nobel, dem Gründer der Nobelstiftung, die jedes
Jahr den berühmten Nobelpreis verleiht, ist bereits über 100 Jahre alt und hat 2 Kriege überdauert.
 
 
 
Hinweis:
 

Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung durch die ImBeMa-Consult GmbH, sondern ausschließlich

durch unsere Kooperationspartner.
Dies sind auf Stiftungen spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.