Varianten der Vermögensübertragungen
|
|
|
|
Die Schenkung zu Lebzeiten: |
|
Hierbei profitieren Sie von entsprechenden
Freibeträgen. Gleichzeitig existieren Möglichkeiten, das
|
Nutzungsrecht auf Lebzeiten zu sichern. |
|
|
|
Verfügungen nach Lebzeit (generell): |
|
Wichtig ist, dass diese Regelungen
den Formerfordernissen entsprechen. So ist ein Testament komplett
|
handschriftlich zu verfassen. Beim
Notar reicht die beglaubigte Unterschrift. Besonderheiten gibt es
beim |
Gemeinschaftstestament. Auch die Verwahrung
des Testaments ist ein wichtiger Punkt. Hier stehen die |
Kosten gegen eine Nichtauffindbarkeit
im Bedarfsfall. Was ist bei Änderungen des Testaments zu beachten? |
Was kostet die Beratung durch einen
Notar? Werden wieder die gleichen Gebühren beim Notar fällig,
wenn |
ich nur eine Änderung wünsche?
Brauche ich einen Notar oder einen Rechtsanwalt? |
|
|
|
Das Unternehmertestament
(speziell): |
|
Hier können Sie nicht nur regeln,
wer später einmal Eigentümer der Firma wird, sondern auch
entsprechende |
Auflagen vereinbaren. Wie soll die
Firma weitergeführt werden? Auch Vorgaben können gemacht
werden: |
Wer bestätigt den Wert der Firma,
falls es zu Streitigkeiten kommt? Vor allem sind gestalterische Fragen
zu |
klären: Wie ist die Regelung
zu treffen, dass das Vormundschaftsgericht vermieden wird? Und vieles
mehr. |
|
|
|
Eine Mischung aus Schenkung und späterer
Erbschaft: |
|
Aufgrund der steuerlichen Gegebenheiten
stellt diese Form einen sinnvollen Weg dar, Freibeträge optimal
zu |
nutzen. Wichtig ist bei der Betrachtung,
dass der steuerliche Aspekt nicht überbetont wird. Immer wieder
gilt |
es einen gesunden Kompromiss zu finden.
Entscheidend ist, dass Sie wissen, was Sie wollen. Dann geht es |
um die sinnvollste Konstruktion. |
|
|
|
Die Testamentsvollstreckung: |
|
Diese bietet sich an, wenn Sie befürchten,
dass die Erben das Vermögen verschwenden. So kann der |
Lebensunterhalt für die Erben
gesichert werden und ein möglicher Überschuss in eine Stiftung
eingebracht |
werden. |
Die Testamentsvollstreckung ist sinnvoll,
wenn Sie befürchten, dass die Erben das Erbe nicht wie von Ihnen
|
gewünscht - z.B. für die
Ausbildung der Enkel - einsetzen. |
Die Testamentsverwaltung ist ideal,
wenn die Erben noch nicht volljährig sind. |
Die Testamentsverwaltung ist die beste
Lösung, wenn Sie den Einfluss der Erben auf das Vermögen
|
begrenzen möchten. |
Die Testamentsverwaltung ist eine
günstige Lösung, um das Familienvermögen zu erhalten. |
|
|
|
Die Stiftung zu Lebzeiten: |
|
Hier können Sie bereits zu Lebzeiten
Gutes tun und, wenn es Ihren Ruhestand bereichert, auch persönlich
|
mitwirken. Die Stiftung zu Lebzeiten
kann durch eine Nachstiftung z.B. im Todesfall aufgestockt werden. |
|
|
|
Die Stiftung im Todesfall: |
|
Die Stiftung wird entsprechend Ihren
persönlichen Wünschen und Vorstellungen nach Ihrem Tode
errichtet |
und geführt. Damit leben Ihre
Werte weiter und auf Wunsch auch Ihr Name. |
|
|
|
Die Familienstiftung |
|
Durch die Familienstiftung wird das
Familienvermögen oder auch das Firmenvermögen vor einer
|
Aufsplitterung und Zergliederung geschützt.
Hier bestehen in der Regel keine steuerlichen und auch keine |
gemeinnützigen Motive. |
|
|
|
Der Entwurf der Stiftungssatzung ist
von entscheidender Bedeutung, da es schwierig ist, diese später
wieder |
zu ändern. Dies gilt nicht nur
für die gemeinnützige Stiftung. Es sollten zumindest die
voraussichtlichen |
Eventualitäten berücksichtigt
werden. Die Stiftung von Alfred Nobel, dem Gründer der Nobelstiftung,
die jedes |
Jahr den berühmten Nobelpreis
verleiht, ist bereits über 100 Jahre alt und hat 2 Kriege überdauert.
|
|
|
|
Hinweis: |
|
Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung durch die ImBeMa-Consult
GmbH, sondern ausschließlich
|
durch unsere Kooperationspartner.
|
Dies sind auf Stiftungen spezialisierte
Rechtsanwälte, Steuerberater und |
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. |
|
|