Förderzwecke für eine Stiftung
(Stand: Jan. 2006) |
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Für die Förderzwecke gibt
es ebenfalls sehr viele und individuelle Möglichkeiten. Wichtig
ist dabei, dass von |
der zuständigen Bezirksregierung
und vom Finanzamt der Zweck anerkannt wird. Dies gilt es zu klären
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zwar möglichst, bevor Sie die
Stiftung endgültig gründen. Wir helfen Ihnen gerne bei den
entsprechenden |
Besprechungen und Verhandlungen. |
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Allgemein soll die Errichtung einer
Stiftung darauf ausgelegt sein, neue Werte für die Gesellschaft
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schaffen. |
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Je nach persönlichen Interessen
und Neigungen kann der Stifter der Stiftung im vorgegebenen gesetzlichen
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Rahmen seinen individuellen Charakter
und auch seinen persönlichen Namen verleihen. Das bedeutet, wenn |
Sie eine Stiftung gründen, dann
leben Ihre Werte und Ihre Ziele auch noch nach Ihrem Tod in Ihrer
Stiftung |
weiter. |
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Die Zwecke können karitativer,
kultureller oder auch gesellschaftlicher Natur sein. Hier kann der
Stifter einen |
seiner Neigung entsprechenden Zweck
wählen. |
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Die Themen sind fast unerschöpflich.
Wichtig ist die Zustimmung durch die zuständige Bezirksregierung.
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Hierzu einige Beispiele: |
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Forschung zur Bekämpfung von
Krankheiten (z.B. Krebs, AIDS, Alzheimer, etc.) und Leiden |
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Forschung und Wissenschaft |
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Förderung von Innovationen auf
den unterschiedlichsten Gebieten |
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Förderung der Bildung |
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Unterstützung von bedürftigen
Menschen und Linderung sozialer Nöte in Deutschland und auch
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anderen Ländern |
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Hilfe für besonderes förderungswürdige
Bevölkerungsgruppen (Förderung der Jugend, Altenhilfe, Hilfe
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für Kranke und Pflegefälle,
etc.) |
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Tierschutz |
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Schutz der Umwelt |
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Förderung von Kunst und Kultur |
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Förderung von historischen Bauten
und Denkmälern |
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Auch weniger gewöhnliche Themen
sind möglich (Unterstützung von alten, einsamen Menschen,
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Förderung des Warenaustausches
mit anderen Staaten, |
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Förderung von Erfindern und Tüftlern,
Förderung des menschlichen Umgangs miteinander, ...) |
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