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Förderzwecke für eine Stiftung (Stand: Jan. 2006)
 
 
Für die Förderzwecke gibt es ebenfalls sehr viele und individuelle Möglichkeiten. Wichtig ist dabei, dass von
der zuständigen Bezirksregierung und vom Finanzamt der Zweck anerkannt wird. Dies gilt es zu klären und
zwar möglichst, bevor Sie die Stiftung endgültig gründen. Wir helfen Ihnen gerne bei den entsprechenden
Besprechungen und Verhandlungen.
 
Allgemein soll die Errichtung einer Stiftung darauf ausgelegt sein, neue Werte für die Gesellschaft zu
schaffen.
 
Je nach persönlichen Interessen und Neigungen kann der Stifter der Stiftung im vorgegebenen gesetzlichen
Rahmen seinen individuellen Charakter und auch seinen persönlichen Namen verleihen. Das bedeutet, wenn
Sie eine Stiftung gründen, dann leben Ihre Werte und Ihre Ziele auch noch nach Ihrem Tod in Ihrer Stiftung
weiter.
 
Die Zwecke können karitativer, kultureller oder auch gesellschaftlicher Natur sein. Hier kann der Stifter einen
seiner Neigung entsprechenden Zweck wählen.
 
Die Themen sind fast unerschöpflich. Wichtig ist die Zustimmung durch die zuständige Bezirksregierung.
Hierzu einige Beispiele:
 
 
Forschung zur Bekämpfung von Krankheiten (z.B. Krebs, AIDS, Alzheimer, etc.) und Leiden
 
Forschung und Wissenschaft
 
Förderung von Innovationen auf den unterschiedlichsten Gebieten
 
Förderung der Bildung
 
Unterstützung von bedürftigen Menschen und Linderung sozialer Nöte in Deutschland und auch in
anderen Ländern
 
Hilfe für besonderes förderungswürdige Bevölkerungsgruppen (Förderung der Jugend, Altenhilfe, Hilfe
für Kranke und Pflegefälle, etc.)
 
Tierschutz
 
Schutz der Umwelt
 
Förderung von Kunst und Kultur
 
Förderung von historischen Bauten und Denkmälern
 
Auch weniger gewöhnliche Themen sind möglich (Unterstützung von alten, einsamen Menschen,
Förderung des Warenaustausches mit anderen Staaten,
Förderung von Erfindern und Tüftlern, Förderung des menschlichen Umgangs miteinander, ...)